Nach seinem Exil in Dänemark und Schweden wurde Fritz Bauer 1956 hessischer Generalstaatsanwalt. Zunächst hatte Bauer bereits in Verfahren in Braunschweig die juristische Einordnung des NS-Staats als „Unrechtsstaat“ erreicht und damit die Rehabilitierung der Widerstandskämpfer des 20. Juli eingeleitet. In der Folge gelang es ihm, mehrere Prozesse gegen NS-Täter in Frankfurt zu bündeln. Unter seiner Aufsicht begannen die „Auschwitz-Prozesse“. Dabei wurden zum ersten Mal nicht nur die Haupttäter, sondern auch Angeklagte für Beihilfe zum Mord vor ein deutsches Gericht gebracht. Trotz umfassender Erkenntnisse gab es nur wenige Verurteilungen, weil das Gericht auf Nachweis des individuellen Tatbeitrages der mutmaßlichen Täter heharrten und nicht Bauers Rechtsauffassung folgte, den Nachweis der Tatbeteiligung in einem Unrechtsstaat weiter zu fassen.
Der Dokumentarfilm ,Fritz Bauers Erbe‘ zeigt anhand der jüngsten NS-Prozesse, warum es mehr als 60 Jahre gedauert hat, bis sich Fritz Bauers Ansatz als neues Prinzip der Rechtsauffassung in Deutschland etablieren konnte. Mit bewegenden Zeitzeugenberichten von Überlebenden entfaltet der Film eine faszinierende Geschichte darüber, wie die Gerechtigkeit ihren Weg in die deutschen Gerichte fand.
Regie Sabine Lamby, Cornelia Partmann, Isabel Gathof (Dokumentarfilm)
Kamera Nicolas Mussell
Musik Matthias Vogt
DE 2023, 98 Min., dtF, ab 12